Ist ein Verwalter bestellt, ist es die Aufgabe der Hausverwaltung, eine Tagesordnung für die Eigentümerversammlung aufzustellen, doch inwieweit haben sie Anspruch darauf:
- Dass ein bestimmter Tagesordnungspunkt aufgestellt wird?
- Können sie einen Tagesordnungspunkt notfalls gerichtlich erzwingen?
- Was tun, wenn die Hausverwaltung schlicht vergessen hat, das Anliegen auf die Tagesordnung zu setzen?