Die Teilungserklärung regelt im engerem Sinne nur die rein dinglichen Rechtsverhältnisse: Abgrenzung und Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Festlegung und Zuordnung der Miteigentumsanteile. Von ihr zu unterscheiden ist die Gemeinschaftsordnung. Die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer zur Regelung des Innenverhältnisses der Gemeinschaft. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in § 2 zwei Möglichkeiten zur Begründung von Wohneigentum vor:
- zum einen die vertragliche Einräumung von Sondereigentum - § 3 WEG,
- zum anderen die Teilung - § 8 WEG.