Ein Balkonkraftwerk spart Strom und wirkt harmlos. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann es trotzdem Ärger geben. Der BGH hat klargestellt: Auch ohne Bohren oder Eingriff in die Fassade kann eine sichtbare Solaranlage am Balkon eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung sein (BGH 18. Juli 2025 – V ZR 29/24BGH 18. Juli 2025 – V ZR 29/24).
Ein Balkonkraftwerk klingt erst einmal nach einer kleinen, vernünftigen Sache. Ein paar Solarmodule, etwas weniger Stromkosten, ein gutes Gefühl. Viele Eigentümer denken deshalb: Solange ich nichts anbohre und keine Fassade beschädige, kann es so schlimm schon nicht sein. Genau das kann ein teurer Irrtum sein.
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