
Wer seine alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, braucht den bisherigen Gasanschluss oft nicht mehr. Und genau dann kommt mitunter die nächste unangenehme Überraschung: Der Netzbetreiber soll den Anschluss stilllegen – und schickt dafür eine Rechnung. Gerade beim Heizungstausch ist das mehr als ärgerlich. Denn der Umstieg ist teuer genug, auch ohne Zusatzkosten für das bloße „Abklemmen“ des alten Anschlusses.

Ein Balkon wirkt auf den ersten Blick wie eine sehr private Angelegenheit. Man sitzt dort allein, stellt Pflanzen auf, trinkt Kaffee und ärgert sich über Pollen, Tauben oder die Nachbarn. Juristisch ist die Sache aber weniger gemütlich. Denn ein Balkon gehört dem jeweiligen Wohnungseigentümer eben nicht einfach komplett. Gerade bei Sanierung, Anstrich, Abdichtung, Geländer oder Solarmodulen zeigt sich schnell: Der Balkon ist meist ein gemischtes Konstrukt aus Sonder- und Gemeinschaftseigentum. (Gesetze im Internet)
Ein Balkonkraftwerk spart Strom und wirkt harmlos. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann es trotzdem Ärger geben. Der BGH hat klargestellt: Auch ohne Bohren oder Eingriff in die Fassade kann eine sichtbare Solaranlage am Balkon eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung sein (BGH 18. Juli 2025 – V ZR 29/24BGH 18. Juli 2025 – V ZR 29/24).
Ein Balkonkraftwerk klingt erst einmal nach einer kleinen, vernünftigen Sache. Ein paar Solarmodule, etwas weniger Stromkosten, ein gutes Gefühl. Viele Eigentümer denken deshalb: Solange ich nichts anbohre und keine Fassade beschädige, kann es so schlimm schon nicht sein. Genau das kann ein teurer Irrtum sein.
Balkonkraftwerke sind in der WEG seit Oktober 2024 privilegiert. Trotzdem darf die Eigentümergemeinschaft nicht einfach übergangen werden. Welche Einwände noch eine Rolle spielen können und wo pauschale Ablehnung nicht mehr reicht, zeigt dieser Überblick..
Ein Balkonkraftwerk klingt nach einer vernünftigen Sache. Ein paar Module, etwas weniger Stromkosten und das gute Gefühl, selbst ein bisschen Strom zu erzeugen. Seit Oktober 2024 ist die Rechtslage für Wohnungseigentümer auch deutlich besser geworden. Steckersolargeräte gehören seitdem zu den privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG.

Die Sonderumlage ist in Wohnungseigentümergemeinschaften ungefähr so beliebt wie ein Rohrbruch am Feiertag: Niemand wünscht sie sich, aber irgendwann steht sie im Raum. Meist dann, wenn eine größere Rechnung ansteht und die Erhaltungsrücklage eher symbolischen Charakter hat.
Nicht jede kaputte Scheibe braucht erst ein kleines Ausschreibungsverfahren. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. März 2026 (V ZR 7/25) klargestellt, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht generell mehrere Vergleichsangebote einholen müssen. Eine starre „Drei-Angebote-Regel“ kennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Eigentümer auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage und damit ordnungsmäßig entscheiden konnten. (Bundesgerichtshof)
Ein Balkon wirkt auf den ersten Blick wie eine sehr private Angelegenheit. Man sitzt dort allein, stellt Pflanzen auf, trinkt Kaffee und ärgert sich über Pollen, Tauben oder die Nachbarn....
Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen eine Wohnungseigentümerin, die mit der Zahlung des Hausgeldes mehr als einen Monat in Verzug war, das Stimmrecht zu entziehen und diese auch von der...
Verlust der Gewährleistung Die Pflasterung einer Auffahrt kam eine Grundstückseigentümerin teuer zu stehen. Nach Abschluss der Arbeiten zeigten sich erhebliche Mängel, die nur durch kostspielige...
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über...
Ein Balkon wirkt auf den ersten Blick wie eine sehr private Angelegenheit. Man sitzt dort allein, stellt Pflanzen auf, trinkt Kaffee und ärgert...
Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und...
Kurz gesagt:Fenster sind (fast immer) Gemeinschaftseigentum – aber die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung können durch...
Jeder Sondereigentümer hat eine Stimme, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung sieht eine andere Regelung des Stimmrechts vor...