Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann nicht WEG-Verwalterin einer Eigentümergemeinschaft sein.

Mit Notarvertrag vom 12. Mai 2004 wurde eine Eigentumswohnung verkauft. Als Inhalt des verkauften Sondereigentums ist im Grundbuch unter anderem eingetragen: "Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch Verwalter." Das Wohnungseigentum wurde aufgelassen. Als Zustimmung des Hausverwalters wurde eine notariell beglaubigte Erklärung der "W.-Vermietungen-GbR" vorgelegt, die nach dem Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung vom 8. Juli 2002 zur Verwalterin der Gemeinschaft bestellt worden ist.

Berlin (ots) - Aktuelle Zahlen des Statistischen Amtes der Europäischen Union für 2010 zeigen, dass in allen 27 EU-Staaten Wohneigentümer die absolute Mehrheit stellen. Das gilt auch für Deutschland (vgl. Grafik). Denn die EU-Erhebung stellt auf die Bevölkerungszahl ab, nicht auf Haushalte. Da Eigentümerhaushalte im Schnitt größer sind als Mieterhaushalte, ist diese Quote nach Auskunft von LBS Research höher als die haushalts- oder wohnungsbezogene Wohneigentumsquote, die in den letzten Jahren hierzulande zwar merklich gestiegen ist, aber die 50-Prozent-Marke noch nicht "geknackt" hat.

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