Während der Selbstnutzer seine Zinszahlungen nicht steuermindernd geltend machen kann, kann der vermietende Eigentümer die Zinsen bei seiner Steuererkläung im Rahmen der Einkünftermittlung aus Vermietung und Verpachtung als Kosten ansetzen und so sein zu versteuerndes Einkommen drücken. Daher gilt unter steuerlichen Gesichtspunkten für Vermieter zwar "so viel Eigenkapital wie nötig und soviel Fremdkapital wie mögich". Zwischen 20% und 30% sollten es jedoch schon an Eigenkapital sein, da die Beleihungsgrenzen vieler Banken sich zwischen 60% und 80% bewegen. Benötigen Sie mehr Fremdkapital, ist das oft nur gegen einen Zinsaufschlag möglich. 

Verwandte Artikel


Die gewerbliche Nutzung von Wohnimmobilien ist ein zunehmend beliebter Trend in der Immobilienbranche. Da Unternehmen nach Möglichkeiten suchen, ihre Gewinne zu maximieren und ihren Raum zu...

Der Kauf einer Eigentumswohnung muss in Deutschland zwingend vor einem Notar erfolgen, da beim Erwerb einer Eigentumswohnung immer auch ein Miteigentum an Grund und Boden erworben wird und somit...

Die Häuser berühmter Spieler sind Orte, die für ihre Architektur, Schönheit, die Qualität der Materialien und eine Menge Inspiration beim Bauen bekannt sind. Können Sie sich selbst in einem solchen...

Fest steht: Wer sich im Alter keine Sorgen um finanzielle Belange machen will, muss rechtzeitig vorsorgen. Die gesetzliche Rente alleine reicht schon jetzt in vielen Fällen nicht mehr aus, um den...

body { font-family: "Oswald,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 1.42857143; color: #333; background-color: #fff; }