Während der Selbstnutzer seine Zinszahlungen nicht steuermindernd geltend machen kann, kann der vermietende Eigentümer die Zinsen bei seiner Steuererkläung im Rahmen der Einkünftermittlung aus Vermietung und Verpachtung als Kosten ansetzen und so sein zu versteuerndes Einkommen drücken. Daher gilt unter steuerlichen Gesichtspunkten für Vermieter zwar "so viel Eigenkapital wie nötig und soviel Fremdkapital wie mögich". Zwischen 20% und 30% sollten es jedoch schon an Eigenkapital sein, da die Beleihungsgrenzen vieler Banken sich zwischen 60% und 80% bewegen. Benötigen Sie mehr Fremdkapital, ist das oft nur gegen einen Zinsaufschlag möglich. 

Verwandte Artikel


Preis, Lage und Ausstattung sind nicht die einzigen Parameter, die Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung prüfen müssen. Ebenso wichtig ist die finanzielle Ausstattung sowie die regulatorischen...

Eine Wohnung möbliert zu vermieten, bedeutet zunächst einmal Investitionskosten. Diese zahlen sich häufig jedoch aus, da für möblierte Wohnungen die Mietpreisbremse nicht greift. Eine möblierte...

Auch in der schönsten Wohnung nagt irgendwann der Zahn der Zeit munter in den Räumlichkeiten vor sich hin. Schließlich ist das Bad veraltet, passt nicht mehr zu den heutigen Vorstellungen oder zeigt...

Viele Wohnungseigentümer verschenken bei der Modernisierung des Gemeinschaftseigentums bares Geld. Sie können die Kosten dieser oft sehr teuren Maßnahmen ihm Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung...

body { font-family: "Oswald,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 1.42857143; color: #333; background-color: #fff; }