Viele Sondereigentümer können an der Eigentümerversammlung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht selbst teilnehmen. Mit einer Vollmacht dürfen Sie jedoch eine andere Person beauftragen, Sie zu vertreten und für Sie abzustimmen. Doch worauf müssen Wohnungseigentümer, Teileigentümer und Sondereigentümer achten, damit die Vertretung wirksam ist?
Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Vollmacht in der Eigentümerversammlung – mit Tipps, Praxisbeispielen und den aktuellen Regeln nach der WEG-Reform.