Fahrstuhleinbau

Die Zeiten ändern sich, der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhl in einer Wohnanlage kann als Modernisierungsmaßnahme gemäß § 22 Abs. 2 WEG mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschlossen werden (BT-Drucksache 16/877 S. 30). Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft auf Einbau eines Fahrstuhls, Ausnahme: Der Miteigentümer ist behindert. Der Anspruch ist jedoch dann unverhältnismäßig und bedarf als bauliche Veränderung der Zustimmung aller Eigentümer, wenn dem gehbehinderten Miteigentümer der Einbau eines Treppenliftes (mit Rückbauverpflichtung) gestattet wird (AG Hamburg, 26.5.2005, 102c II 6/05 WEG).

 

Beliebte Artikel


Der Kauf einer Eigentumswohnung muss in Deutschland zwingend vor einem Notar erfolgen, da beim Erwerb einer Eigentumswohnung immer auch ein Miteigentum an Grund und Boden erworben wird und somit...

Die Instandhaltungsrücklage heißt nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Satz 4). Die Ansammlung derselben ist Bestandtteil der ordnungsmäßigen Verwaltung...

Ob sie als Neueigentümer über die Betriebskosten abrechnen müssen hängt davon ab, ob der Eigentümerwechsel in den Lauf der Abrechnungsperiode fällt. Denn als Eigentümer übernehmen sie in vollem...

Bauliche Veränderung, Modernisierung, modernisierende Instandsetzung - diese Begriffe sind nicht nur unter technischen Aspekten von Bedeutung, sie stellen auch immer wieder die Weichen für die...

body { font-family: "Oswald,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 1.42857143; color: #333; background-color: #fff; }