Der vermietende Eigentümer stellt sich zu den Betriebskosten zunächst zwei Fragen:
- Welche Kostenpositionen der Hausgeldabrechnung darf ich auf den Mieter umlegen?
- Welchen Verteilerschlüssel muss ich wählen?
Der vermietende Eigentümer stellt sich zu den Betriebskosten zunächst zwei Fragen:
Nicht selten passiert es, dass über die Jahresabrechnung in der Eigentümerversammlung nicht beschlossen wird oder es liegt durch einen Wechsel in der Verwaltung für ein oder auch mehrere Jahre überhaupt keine Abrechnung vor, die der vermietende Eigentümer als Basis seiner Betriebskostenabrechnung heranziehen kann. Der Vermieter muss jedoch mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode mit seinem Mieter abrechnen, sonst gehen eventuelle Nachforderungen verloren. Was tun?
Der Mieter einer Eigentumswohnung hat ausschließlich mit dem Eigentümer ein vertragliches Verhältnis. Der Eigentümer ist jedoch auch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber verpflichtet. Deshalb stößt er als Vermieter oft auf Probleme. Wichtig ist es, hierbei immer folgende zwei Punkte zu beachten: