In der Eigentümerversammlung werden Beschlüsse gefasst, die für die Eigentümergemeinschaft bindend sind, so weit sie wirksam sind. Auch die Verwalterbestellung erfolgt auf der Grundlage eines solchen Beschlusses. Doch immer wieder trifft die Eigentümergemeinschaft aus der Sicht des einen oder anderen Miteigentümers eine falsche oder gar unwirksame Entscheidung zur Hausverwalterbestellung. Dann kann eine Anfechtung des Beschlusses für den oder die Eigentümer die Lösung sein.