Kündigung eines Kredites, Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn sich Bank und Kunde darauf einigen, dass ein Kredit vorzeitig zurück gezahlt wird, darf das Institut keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinszahlungen verlangen (OLG Frankfurt, 23 U 52/04). Eine solche Entschädigung komme nur infrage, wenn der Kunde den Kredit von sich aus kündige.

body { font-family: "Oswald,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 1.42857143; color: #333; background-color: #fff; }