Die eigenmächtige Vergrößerung einer im Sondereigentum stehenden Terrasse ist als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung unzulässig und begründet einen Anspruch auf Beseitigung (OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.04.1994, 3 W 6/93).
Urteile aus dem Wohnungseigentumsrecht
- OLG Braunschweig, Beschl. vom 18.04.1994, 3 W 6/93