| Der Bau eines Aussenkamins ist zustimmungsbedürftig |
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Als ihr Nachbar einen Außenkamin hochziehen ließ, zogen die übrigen Mietglieder der Eigentümergemeinschaft vor Gericht - der illegale Anbau müsse sofort entfernt werden! Stimmt, pflichteten die Richter des Kölner Oberlandesgerichtes ihnen zu. Wer "bauliche Veränderungen" vornehmen wolle und dazu gehöre nun auch einmal der Bau eines Aussenkamins, brauche die vorherige Zustimmung der übrigen Eigentümer. Dies gelte gerade besonders für einen Aussenkamin, da dessen Rauch die Bewohner der anderen Wohnungen in Mitleidenschaft ziehen könne (OLG Köln, 16 Wx 9/00). Von A wie Anstrich bis Z wie Zwangsverwalter, die wichtigsten Urteile zum Wohnungseigentumsrecht! |
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