| Wenn der Hobbyraum zum Wohnraum wird stört das so manchen Nachbarn |
|
Ist in einer Teilungserkärung einer Eigentumswohnanlage die Nutzung von Dachgeschossräumen als Hobbyräume zusammen mit der darunter liegenden Eigentumswohnung gestattet, rechtfertigt diese Nutzungsmöglichkeit nicht die räumliche Verbindung der Hobbyräume und deren Verwendung als selbstständige Wohnung. Die Nutzung als Hobbyraum umfasst u. a. auch die gelegentliche Verwendung als Wohnraum, z.B. für Gäste. Durch die Schaffung einer selbstständigen Wohneinheit, wird diese Zweckbestimmung jedoch erheblich überschritten (Beschluss des BayObLG vom 07.07.2004 2 ZBR 89/04). Von A wie Anstrich bis Z wie Zwangsverwalter, die wichtigsten Urteile zum Wohnungseigentumsrecht! |
| < zurück | weiter > |
|---|


