Startseite arrow WEG-Urteile arrow Und noch einmal: Die Garderobe im Treppenhaus kann eine bauliche Veränderung sein  
Freitag, 18. Mai 2012
Frontpage Slideshow (version 2.0.0) - Copyright © 2006-2008 by JoomlaWorks
Und noch einmal: Die Garderobe im Treppenhaus kann eine bauliche Veränderung sein
Benutzer Bewertung: / 3
SchlechtSehr Gut 

Ein Wohnungseigentümer hat nicht das Recht, im Treppenhaus persönliches Mobiliar anzubringen.

Bei einem Fall vor dem Oberlandesgericht München ging es um die eigenmächtige Wohnungserweiterung ins Treppenhaus in Form einer befestigten Garderobe sowie zeitweise eines Kleiderschranks nebst Kommode und Schirmständer. Dies wollte eine andere Wohnungseigentümerin nicht tolerieren. Sie begehrte einen Beschluss in der Eigentümerversammlung, wonach eine Entfernung der Gegenstände erfolgen sollte. Allerdings kam eine Mehrheit für diesen Beschluss nicht zustande.

Die klagende Eigentümerin bekam nun vor dem Gericht Recht. Eine Garderobe an der Wand sei eine bauliche Veränderung und bedarf deshalb der Zustimmung aller anderen Eigentümer, wenn deren Rechte über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Richter sahen diese Beeinträchtigung, da die anderen Hausbewohner durch die im Hausflur hängende Garderobe im ihnen zustehenden Mitgebrauch des Treppenhauses eingeschränkt wurden. Durch die Kleiderablage wurde ein Teil des Flurs versperrt und dadurch praktisch ein Sondernutzungsrecht in Anspruch genommen (OLG München, Az. 34 Wx 160/05).

Von A wie Anstrich bis Z wie Zwangsverwalter, die wichtigsten Urteile zum Wohnungseigentumsrecht!

 
< zurück   weiter >
BuchcoverDie Eigentümerversammlung - wo, wann und wie
Ein praktischer Ratgeber für Wohnungseigentümer, Beiräte und Verwalter zur erfolgreichen Durchführung von Eigentümerversammlungen mit Erklärungen, Tipps, Mustern und rechtlichen Darstellungen. ... weiter über Amazon

 



BuchtitelIhre Rechte in der Eigentümerversammlung, so setzen Sie ihre Interessen durch
Mit Mustertexten, Rechtsprechung und Tipps. "Ein leicht verständliches Taschenbuch für Eigennutzer und Kapitalanleger von Eigentumswohnungen, Immobilien Zeitung
Ein Amazon-Kunde: "Der Nichtprofi bekommt verständlich und knapp die Zusammenhänge und rechtlichen Hintergründe der Eigentümerversammlung dargestellt." ... weiter über Amazon

Suchen
Wohnungseigentum
Startseite
Eigentümerversammlung
Gemeinschaftsordnung
Hausgeld
Hausverwaltung
Heizkostenverordnung
Instandhaltungen
Sondernutzungsrechte
Verwaltungsbeirat
WEG-Streitigkeiten
WEG-Recht
WEG-Definitionen
WEG-Urteile
WEG-Gemeinschaftseigentum
Miete und Rendite
Die Wohnung als Renditeobjekt
Partnerseiten
Deutsches Mietrecht
Neue Artikel
Werbung
Verwandte Artikel
Amazon Buchtipps
Ihre Meinung zählt...
Meine Eigentumswohnung
 
Gäste
Aktuell 25 Gäste online
Advertisement
Mietrecht Betriebskosten

Wie muss ich mit dem Mieter meiner Eigentumswohnung die Betriebskosten abrechnen? Nach Miteigentumsanteilen oder Quadratmetern?

Die Vorauszahlungen für die Betriebskosten sind viel zu niedrig angesetzt. Kann der Mieter sich weigern zu zahlen?

Achtung Eigenbedarf! Wer zählt zur Familie des Wohnungseigentümers?