| Kann in der Eigentümerversammlung über ein Rauchverbot abgestimmt werden? |
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Sie dauern oft Stunden - und es rauchen dabei nicht nur die Köpfe, sondern auch Zigaretten, Zigarillos und Pfeifen. Wenn aber bei einer Wohnungseigentümerversammlung ein Teilnehmer darauf beharrt, über ein Rauchverbot abstimmen zu lassen, dann muss dem entsprochen werden. So hat es das Oberlandesgericht Köln beschlossen, (Aktenzeichen 16 Wx 87/00). Der Fall: Der Eigentümer einer Wohnung empfand den Qualm, den seine Miteigentümer bei der gemeinsamen Versammlung im Raum verbreiteten, als unerträglich. Als er es gar nicht mehr aushalten konnte, bat er den Leiter der Veranstaltung, über ein Rauchverbot abstimmen zu lassen. Aus gesundheitlichen Gründen könne er sonst nicht länger teilnehmen. Der Wunsch wurde nicht erhört, woraufhin der Betroffene den Raum verließ. Anschließend klagte er durch drei Gerichtsinstanzen. Seine Begründung: Er sei quasi rechtswidrig aus der Versammlung ausgeschlossen worden, weil ihm gar keine andere Möglichkeit als die „Flucht“ geblieben sei. Die Beklagten erwiderten, es sei abgestimmt worden, konnten dies jedoch nicht beweisen. Von A wie Anstrich bis Z wie Zwangsverwalter, die wichtigsten Urteile zum Wohnungseigentumsrecht!
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