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Freitag, 18. Mai 2012
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Ein Apotheke kann nicht zur Gaststätte umfunktioniert werden
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Ein als Apotheke bezeichnetes Teileigentum kann nicht als Gaststätte genutzt werden, da ein solcher Betrieb erfahrungsgemäß mehr Beeinträchtigungen bringt als der Betrieb einer Apotheke (Nichteinhaltung der Ladenschlußzeiten, Lärm- und Geruchtsbelästigungen, OLG Stuttgart, Beschl. vom 14.02.1986, 8 W 496/85).

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