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Freitag, 18. Mai 2012
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Eigentumswohnung gekauft und der alte Mieter will wieder einziehen - geht das?
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Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf, obwohl dieser in Wahrheit nicht besteht, kann der Mieter Schadenersatz beanspruchen. Vom BGH zu klären war jetzt, ob dabei die Verpflichtung des Vermieters, den Mieter wieder in den Mietbesitz einzusetzen, nach § 566 BGB auf einen Erwerber der Mietsache übergeht. Danach ist der Erwerber zur Besitzeinräumung nicht verpflichtet, wenn der Mieter die Mietsache vor Eigentumsübergang geräumt hat (BGH, VIII ZR 313/08).

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