|
"Modell-Tätigkeit" in der Eigentumswohnung |
|
Die Ausübung einer Tätigkeit als "Fotomodell" in einer Eigentumswohnung stellt eine gewerbliche Nutzung der Wohnung zu sittenwidrigen Zwecken dar und rechtfertigt den Anspruch auf sofortige Unterlassung bzw. bei einer vermieteten Eigentumswohnung auf Räumung der Wohnung (AG Neuss, Beschl. vom 21.09.1979, 39 C 309/79 und 39 C 318/79; vgl. auch LG Hamburg, Beschl. vom 01.12.1983, 10d T 57/83).
Von A wie Anstrich bis Z wie Zwangsverwalter, die wichtigsten Urteile zum Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier!
|