| Fenster - Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum oder beides ein bisschen? |
Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente zwingend gemeinschaftliches Eigentum (LG Lübeck, 01.07.1985, 7 T 365/85; LG Darmstadt, 24.07.1986, 5 T 1343/85)Hierzu nochmals das OLG Hamm im Jahre 1991: Fenster sind Fassadenbestandteil und gehören damit zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Anders lautende Vereinbarungen in der Teilungserklärung oder in den Gemeinschaftsordnungen sind nichtig (OLG Hamm vom 22.08.1991, NJW 1992). D.h., Fenster können weder durch Beschlussfassung noch durch eine Vereinbarung zum Gegenstand des Sondereigentums erklärt werden. Regelungen dieser Art, wie sie oft in Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen oder auch Protokollen zu finden sind, sind nichtig. Da hier natürlich jeder eine andere Auffassung von einem "Fenster und was dazugehört" hat, wurden die Gerichte im Laufe der Jahre mit allen möglichen Sonderausstattungen konfrontiert und hatten hierzu Urteile zu fällen: So weit, so gut, hier jedoch der Wermutstropfen! Die Wohnungseigentümer können in Abweichung von der gesetzlichen Regelung durch Vereinbarung die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung einzelner Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Fenster/Türelemente) dem jeweiligen Wohnungseigentümer auferlegen. Eine Instandsetzung umfasst auch die Erneuerung im Sinne einer Ersatzbeschaffung einzelner Teile des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums. Bayerisches OLG, Beschluss vom 4.9.2003, Aktenzeichen 2 Z BR 145/03. Fazit: Schauen Sie in Ihre Teilungserklärung. Fenster sind zunächst zwingend Gemeinschaftseigentum, die Teilungserklärung kann jedoch festlegen, wer die Kosten bei Instandhaltungsmaßnahmen der Fenster, Türen oder Teile davon übernimmt. Hierdurch kann es durchaus dazu kommen, daß jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Instandhaltung seiner im Gemeinschaftseigentum stehenden Fenster selber tragen muß. Das ist nicht unüblich. Daher sollten sich angehende Wohnungseigentümer auch ausreichend informieren, welche Regelungen für das jeweilige Gebäude gelten. Sind die Kosten für die Instandsetzung selbst zu tragen, empfiehlt es sich, bereits bei der Besichtigung den Zustand der Velux Dachfenster zu prüfen und im Falle von Mängeln mit dem derzeitigen Besitzer über einen Austausch der alten Fenster zu verhandeln, da die Kosten dafür ansonsten selbst zu tragen sind. Gelten hingegen keine gesonderten Vereinbarungen, gehören die Fenster zum Gemeinschaftseigentum, sodass die Installations- oder Reparaturkosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen sind. Eine tabellarische Übersicht der Gebäudeteile von A wie Abdichtung bis Z wie Zwischenwand finden Sie unter Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Wer trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz? |
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