Startseite arrow WEG-Gemeinschaftseigentum arrow Fussbodenheizung, Heizschlangen  
Freitag, 18. Mai 2012
Frontpage Slideshow (version 2.0.0) - Copyright © 2006-2008 by JoomlaWorks
Fussbodenheizung, Heizschlangen

Nicht ganz unumstritten!

Besteht keine eindeutige Regelung in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung, gehört die Fußbodenheizung (Heizkessel, Tankanlage, Hauptleitungen UND IM ESTRICH VERLEGTE HEIZSCHLANGEN) zum gemeinschaftliches Eigentum (AG Bonn, 07.01.1997, 28 II 106/96; LG Bonn, 29.07.1997, 8 T 27/97), da die Heizschlangen fest mit dem Estrich verbunden sind.

Nach Auffassung des AG Mettmann (Beschl. v. 30.6.2005, Az.: 7 IIa 20/05, ZMR 2006, 240),
sind die Bestandteile der Fußbodenheizung, auch wenn im Estrich enthalten, sondereigentumsfähig,
aber nur, wenn die Gemeinschaftsordnung die Zugehörigkeit der im Sondereigentum verlaufenden
Rohre zum Sondereigentum anordnet.

Die Heizungsanlage, was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Eine tabellarische Übersicht von A wie Abdichtung bis Z wie Zwischenwand finden Sie unter Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Wer trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz?

 
< zurück   weiter >
BuchcoverDie Eigentümerversammlung - wo, wann und wie
Ein praktischer Ratgeber für Wohnungseigentümer, Beiräte und Verwalter zur erfolgreichen Durchführung von Eigentümerversammlungen mit Erklärungen, Tipps, Mustern und rechtlichen Darstellungen. ... weiter über Amazon

 



BuchtitelIhre Rechte in der Eigentümerversammlung, so setzen Sie ihre Interessen durch
Mit Mustertexten, Rechtsprechung und Tipps. "Ein leicht verständliches Taschenbuch für Eigennutzer und Kapitalanleger von Eigentumswohnungen, Immobilien Zeitung
Ein Amazon-Kunde: "Der Nichtprofi bekommt verständlich und knapp die Zusammenhänge und rechtlichen Hintergründe der Eigentümerversammlung dargestellt." ... weiter über Amazon

Suchen
Wohnungseigentum
Startseite
Eigentümerversammlung
Gemeinschaftsordnung
Hausgeld
Hausverwaltung
Heizkostenverordnung
Instandhaltungen
Sondernutzungsrechte
Verwaltungsbeirat
WEG-Streitigkeiten
WEG-Recht
WEG-Definitionen
WEG-Urteile
WEG-Gemeinschaftseigentum
Miete und Rendite
Die Wohnung als Renditeobjekt
Partnerseiten
Deutsches Mietrecht
Neue Artikel
Werbung
Verwandte Artikel
Amazon Buchtipps
Ihre Meinung zählt...
Meine Eigentumswohnung
 
Gäste
Aktuell 26 Gäste online
Advertisement
Mietrecht Betriebskosten

Wie muss ich mit dem Mieter meiner Eigentumswohnung die Betriebskosten abrechnen? Nach Miteigentumsanteilen oder Quadratmetern?

Die Vorauszahlungen für die Betriebskosten sind viel zu niedrig angesetzt. Kann der Mieter sich weigern zu zahlen?

Achtung Eigenbedarf! Wer zählt zur Familie des Wohnungseigentümers?