| Fussbodenheizung, Heizschlangen |
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Nicht ganz unumstritten! Besteht keine eindeutige Regelung in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung, gehört die Fußbodenheizung (Heizkessel, Tankanlage, Hauptleitungen UND IM ESTRICH VERLEGTE HEIZSCHLANGEN) zum gemeinschaftliches Eigentum (AG Bonn, 07.01.1997, 28 II 106/96; LG Bonn, 29.07.1997, 8 T 27/97), da die Heizschlangen fest mit dem Estrich verbunden sind. Nach Auffassung des AG Mettmann (Beschl. v. 30.6.2005, Az.: 7 IIa 20/05, ZMR 2006, 240), Die Heizungsanlage, was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum? Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Eine tabellarische Übersicht von A wie Abdichtung bis Z wie Zwischenwand finden Sie unter Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Wer trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz? |
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