| Armaturen |
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Die üblichen Armaturen an den Heizungs- und Sanitärinstallationen sind dem Sondereigentum zuzuordnen, Ausnahmen gelten für Meßeinrichtungen zur Verbrauchserfassung und für Thermostatventile . Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Eine tabellarische Übersicht von A wie Abdichtung bis Z wie Zwischenwand finden Sie unter Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Wer trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz? |
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