| Alarmanlage |
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Eine Alarmanlage im Sondereigentumsbereich ist als zu den Räumen gehörender Bestandteil dem Sondereigentums zuzuordnen (OLG München, Urt. v. 03.07.1979, 5 U 1851/79). Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Eine tabellarische Übersicht von A wie Abdichtung bis Z wie Zwischenwand finden Sie unter Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Wer trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz? |
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