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Freitag, 18. Mai 2012
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Was sind unabdingbare WEG-Vorschriften
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Unabdingbare Vorschriften des WEG sind solche zwingenden Regelungen, welche durch Vereinbarung nicht abgeändert werden können.Welche Vorschriften im Einzelnen unabdingbar sind, ergibt sich zum einen aus dem Wortlaut des Gesetzes, zum anderen sind nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur Vorschriften des WEG auch insoweit unabdingbar, als sie zum Kernbereich des Wohnungseigentumsgesetzes gehören.

Folgende Regelungen des Wohnungseigentumsrechts sind nach dem Wortlaut des Gesetzes unabdingbar, also einer abweichenden Regelung in einer Teilungserklärung, Vereinbarung oder durch Beschluss nicht zugänglich:

26 Abs. 1 Satz 2 WEG: Verwalterbestellung
§ 27 Abs. 3 WEG: Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums (§ 5 Abs. 2 WEG)
Wirkung des Urteils (§ 19 WEG)
Schriftlicher Beschluss (§ 23 Abs. 3 WEG)

 
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