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Was ist ein Kopfstimmrecht? |
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Das Kopfstimmrecht ist das in § 25 Abs. 2 Satz 1 WoEigG angeordnete Stimmrechtsprinzip der Eigentümergemeinschaft. Nach diesem Grundsatz besitzt jeder Eigentümer unabhängig von der Größe oder dem Wert seines Miteigentumanteils oder der Anzahl der von ihm gehaltenen Wohnungs- oder Teileigentumsrechte eine Stimme. Bei der Abstimmung zu einem Beschluss ist also auf die Anzahl der Wohnung- oder Teileigentumsrechte und nicht auf die Anzahl der Miteigentumsanteile oder die Anzahl der Wohnungen zu achten.
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